Donnerstag, 5. März 2020

Doch weiterhin autofahrerfreundlich...


Die hohen Bußgelder sind sehr schön, nur hat die Sache leider einen Haken. Denn nun werden vor allem maximal uneinsichtige und rechthaberische Autofahrer einfach sagen: ich war es nicht und ich weiß auch nicht wer es war.

Denn in Deutschland ist ja bekanntlich die Halterhaftung sehr begenzt und leider ist das Kostenrisiko hier eher gering. Sehr gut hier dargestellt: https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/verkehrsrecht/halterhaftung-parkverstoesse/

Und damit das höhere Bußgeld nun auch effizient ist, hätte man einfach mal die Halterhaftung angehen müssen und klar sagen müssen: bis so um die 150,- EUR haftet der Halter und gut ist.

Die Idee hatte auch schon jemand, aber die Antwort ist lustig:  https://fragdenstaat.de/anfrage/entwurf-und-kommentare-der-neuen-stvo-fur-20192020/

Wir sind gespannt, wie viele Fahrtenbücher dann angeordnet wurden. Wir werden es über frag-den-staat.de nachfragen - in Karlsruhe Stadt und in Karlsruhe Land

Und wir werden nun prüfen lassen, ob eine Einstellung gemäß dem Paragraphen dem Anzeiger mitgeteilt werden muss. Denn nur so bekommt er es mit.