Freitag, 14. Februar 2020

Der Andi kann doch auch was - yeah!


Die neue Gebührenordnung ist draußen und der Bundesrat hat heute zugestimmt. Damit gilt bald:


Lfd Nummer Tatbestand Kosten
52a Unzulässig auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO) 55,- EUR
52a.1 – mit Behinderung 70,- EUR
52a.2 länger als 1 Stunde 70,- EUR
52a.3 – mit Behinderung 80,- EUR
Quelle: https://www.bundesrat.de

Wir denken, es geht in die richtige Richtung und wird zu einer deutlich bessere Qualität für Fußgänger und kleinen (auf dem Gehweg) wie großen (auf dem Fahrradweg) Radfahrern führen.