Dienstag, 17. April 2012

Antwortschreiben Polizei Karlsruhe

Auch die Polizei Karlsruhe hat nun endlich geantwortet, nachdem wir vor kurzem mal bei der Pressestelle nachgehakt hatten. Es hört sich alles recht nett an, nur allein fehlt uns der Glaube, dass sich was ändert. Doch wir werden es mit ein paar Meldungen von "Parkverstößen mit entsprechendem Behinderungscharakter" ausprobieren, ob die Polizei trotz Geldmangel dann wie gewohnt ausrückt und aber dann wie von der Polizeipräsidentin angeregt, auch noch im Block ein wenig nach dem Rechten schaut (siehe Sparen bei der Polizei).


...

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 23.01.2012. In Anlehnung an Ihren bisherigen Schriftverkehr mit dem Polizeirevier Karlsruhe-Durlach und der Stadt Karlsruhe können wir lhnen nach Überprüfung des Sachverhaltes Folgendes mitteilen:

Die allgemeine Parkplatznot im Stadtbereich Karlsruhe und den umliegenden Einzugsgebieten ist immer wieder Gesprächsgegenstand. So stellt sich die Gesamtsituation sowohl für betroffene Autofahrer als auch Anwohner vereinzelt unbefriedigend dar. Diesbezüglich sind wir im Rahmen unseres polizeilichen Gesamtauftrages bemüht, auch den ruhenden Verkehr zu überwachen. Bürgermitteilungen sind wesentlicher Bestandteil funktionierender Polizeiarbeit, auch Meldungen verkehrswidriger Zustände geht die Polizei nach. Nicht selten verlangt jedoch das Einsatzaufkommen eine Priorisierung und lässt eine umfassendere Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht zu. Unmittelbar festzustellende Parkverstöße mit Behinderungscharakter sind auch uns ein besonderes Anliegen und werden regelmäßig durch Polizeibeamte zur Anzeige gebracht. Als "Richtschnur" zut Ahndung von Parkverstößen im Zusammenhang mit dem sogenannten Gehwegparken dienen die Richtlinien der Stadt Karlsruhe in Ergänzung der Straßenverkehrsordnung.

Abschleppanordnungen hingegen dienen eigentlich nicht der Sanktionierung, sondern in erster Linie der Begegnung unmittelbarer Gefahren oder vorliegender gewichtiger Störungen. Insbesondere der hiermit einhergehende Eingriff in den Schutzbereich des persönlichen Eigentums bedarf einer jeweiligen Einzelfall- und Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Die Stadt Karlsruhe selbst räumt der Überwachung des ruhenden Verkehrs einen hohen Stellenwert ein. Es finden regelmäßig Beanstandungen und Verwarnungen statt. 


Ich möchte lhnen versichern, dass Ihnen das Polizeirevier Karlsruhe-Durlach weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht und die Polizei, insbesondere bei Parkverstößen mit entsprechendem Behinderungscharakter, auch in Zukunft so zeitnah wie möglich einschreiten wird.

In der Hoffnung auf lhr Verständnis und Vertrauen in die Polizeiarbeit verbleibe ich
 

mit freundlichen Grüßen

Peter Roth

Polizeidirektor

...