Mittwoch, 22. Februar 2012

Antwortschreiben Wolfram Jäger

Hier das Antwortschreiben von Herrn Wolfram Jäger, der als zuständiger Bürgermeister für die Stadt Karlsruhe geantwortet hat. Aus dem Schreiben ist recht gut erkennbar, dass die Notwendigkeit von verschärften Kontrollen nicht gesehen wird, sondern die Stadt nach wie vor glaubt, alles sei im Lot, wenn sie weiterhin sehr wohlwollend nur auf die 1,20 Restbreite schaut. Die Bitte von Frau Dr. Splett hat in unseren Augen daher leider keine sichtbare Wirkung gezeigt.


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vielen Dank für lhr Schreiben vom 23.01 .2012 an Herrn Oberbürgermeister Fenrich, der mich gebeten hat, lhnen zu antworten. Nach Rücksprache mit dem Ordnungs- und Bürgeramt kann ich lhnen folgendes mitteilen:

Die Stadt Karlsruhe ahndet das Gehweg-Parken. Das Feedback dieser Kontrollen erhalte ich in Form einer nicht geringen Anzahl von Beschwerdeschreiben von beanstandeten Personen. Die Anzahl der telefonischen Beschwerden beim Ordnungs- und Bürgeramt ist nicht zu beziffern.

Die Kontrollen werden im gesamten Stadtgebiet, also auch in den Vororten, durchgeführt. Sie erfolgen in unregelmäßigen Abständen und zu wechselnden Tageszeiten. Erreicht der Gehweg keine Breite von 1 ,20 m, ist das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg natürlich nicht gestattet. Ansonsten gelten die von lhnen angesprochenen Regeln, die wir im Internet veröffentlicht haben.

Herr Dr. Weiße als Leiter des Ordnungs-und Bürgeramts hat lhnen mit zwei Schreiben ausführlich die Haltung des Amtes zu Privatanzeigen erläutert. Unsere Auffassung überprüfen zu lassen, steht lhnen selbstverständlich frei.

Zu der übermittelten Wunschliste äußere ich mich wie folgt:

  • Das Prinzip ,,Parken ohne Not ist auf dem Gehweg nicht gestattet" beinhaltet zwei Erfordernisse: Die Mindestdurchfahrtsbreite einer Fahrbahn von 3,05 m (notwendig für Rettungsfahrzeuge) und die Restbreite auf den Gehwegen von 1,20 m (festgelegt von der Stadt Karlsruhe). Um die absolut notwendigen 3,05 m auch bei beidseitiger Beparkung zu erreichen, wird in vielen Straßen -gerade in älteren Stadtvierteln -das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg gestattet. Hier steht speziell die Durchfahrtsmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge im Vordergrund.
  • Kontrollen werden im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Deren Häufigkeit ist selbstverständlich im Innenstadtgebiet höher als in Randgebieten oder Vororten. Ausnahmslos erfolgen sie jedoch zu wechselnden Tageszeiten.
  • Der Einsatz der Vollzugspolizei wird von mir nicht kommentiert.
  • Die Kontrolle der Gehwegrestbreite wurde -wie schon enwähnt - Anfang 2011 in der Presse veröffentlicht bzw. angekündigt
  • Die Installation von Park- und Haltverbotsschildern mit Zusatzschildern wird in der von lhnen gewünschten Form nicht umgesetzt und ist in der StVO auch nicht vorgesehen.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Maßnahmen des Ordnungs-und Bürgeramts den Notwendigkeiten der Kontrolle des ruhenden Verkehrs angepasst sind. Auch nach lhrer Meinung sind es nur 10% derAutofahrerinnen und Autofahrer, die ihr Fahrzeug nicht korrekt parken. Dies bestätigt unsere Auffassung, dass uneinsichtige Personen, die am Verkehr teilnehmen, selbst durch Verwarnungs- bzw. Bußgelder nicht zu belehren sind. Dies hinnehmen zu müssen, hat uns die Lebenserfahrung beigebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister

Wolfram Jäger



Hinweis: der Blogeintrag wurde auf Datum des Antwortschreibens rückdatiert