- Kinder müssen bis zum 8. Geburtstag auf den Gehwegen fahren und nicht wie fälschlicherweise geschrieben bis zum 7. Geburtstag
- Kinder sind zivilrechtlich gemäß BGB bis zu den genannten Altersgrenzen deliktunfähig; strafrechtlich schuldunfähig sind sie gemäß StGB bis zum 14. Geburtstag
- Die Bußgeldstelle stellt für die von uns gemeldeten Parkverstöße keine Bußgeldbescheide aus, sondern kostenpflichtige Verwarnungen
Blog der Initiative "Geh-weg-vom-Gehweg", die das missbräuchliche Parken von Autos auf Gehwegen und Radwegen eindämmen will und neuerdings die Web-Plattform Parke-nicht-auf-unseren-Wegen.de zum Dokumentieren der Vorfälle nutzt
Sonntag, 20. November 2011
Überarbeitung der Webseite
Da die Unterstützung der Initiative sich nun auszuweitet scheint, wurde die Webseite ein wenig überarbeitet und hierbei ein paar kleine Fehler korrigiert. Folgende Korrekturen: