Sonntag, 20. November 2011

Überarbeitung der Webseite

Da die Unterstützung der Initiative sich nun auszuweitet scheint, wurde die Webseite ein wenig überarbeitet und hierbei ein paar kleine Fehler korrigiert. Folgende Korrekturen:
  • Kinder müssen bis zum 8. Geburtstag auf den Gehwegen fahren und nicht wie fälschlicherweise geschrieben bis zum 7. Geburtstag
  • Kinder sind zivilrechtlich gemäß BGB bis zu den genannten Altersgrenzen deliktunfähig; strafrechtlich schuldunfähig sind sie gemäß StGB bis zum 14. Geburtstag
  • Die Bußgeldstelle stellt für die von uns gemeldeten Parkverstöße keine Bußgeldbescheide aus, sondern kostenpflichtige Verwarnungen
Zudem haben wir die Feedback-Möglichkeit wieder freigeschaltet, nachdem wir herausgefunden haben, wie man die Antworten moderieren kann.