Dienstag, 15. Dezember 2015

Einige Aktivitäten am Jahresende

Zum Ende des Jahres mehren sich unsere Aktivitäten, aber auch andere drehen auf.

In Grötzingen hat die Grüne Liste Grötzingen für die Ortschaftsratssitzung am 09.12.2015 eine Anfrage gestellt, in welchen Umfang eigentlich in der Ortsmitte kontrolliert wird, weil das Gehwegparken dort immer dreister wird. Die Stellungsnahme des Ordnungsamts ist eher noch vom alten Geiste beseelt - es gibt keinerlei Hinweise, dass auch in Karlsruhe bald die gute alte 1,20 Meter Tolerierung fallen wird. Zudem sind 189 beanstandete Fahrzeuge bei 10.000 Einwohnern in fast 2 Jahren ein Witz - in einem beliebigen Samstag Nachmittag kämen wir locker auf mehr als 50-100!

In Pfinztal hatten wir das Treffen mit der Bürgermeisterin und wir sind hier recht zuversichtlich. Natürlich ist das Thema in Zeiten, wo die Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden extrem belastend sind, nicht wirklich die Nummer 1 Priorität. Aber es soll nun in die einzelnen Ortschaftsräte gebracht werden und dann hoffen wir auf Änderungen.

Weingarten rührt sich leider nicht. Wir bleiben dran. Wahrscheinlich werden wir als nächstes über eine Zettelkampagne lokale Unterstützer sammeln.

Der Landrat von Karlsruhe hat heute geantwortet und gibt uns Recht, dass Gehwegparken klar nicht erlaubt ist. Die Überwachung sei jedoch Sache der Städte und Gemeinden. Und dann natürlich der Verweis auf das Opportunitätsprinzip und der große Ermessensspielraum bei der Verfolgung. Kennen wir. Immerhin will er den Verkehrsschauern vor Ort auf den Umstand des Gehwegparkens hinweisen.Schade, dass es nicht auf fruchbareren Boden viel.

Die Leitung der Bußgeldstelle des Landkreis Karlsruhe hat hingegen noch nicht auf unsere Dienstaufsichtbeschwerde reagiert. Es ist so, dass man dort der Meinung ist, man könne Privatanzeigen einfach abblocken und macht dies auch regelmäßig - wie uns berichtet wurde. Ganz so leicht geht das aber nicht und daher werden wir hier nun die rechtlichte Seite ausloten, um die notwendige Klärung herbeizuführen. Das Opportunitätsprinzip ist in der Rechtssprechung nämlich nicht so gedacht, dass mehr oder weniger willkürlich eingestellt werden kann, sondern es muss schon genauer begründet werden (recht gut verständliche Erläuterung zu dem Thema unter https://www.weka.de/fachbeitrag/privatanzeige-einer-ordnungswidrigkeit). Und die seitens der Bußgeldstelle gemachte Behauptung, dass nur Amtspersonen verfolgungswürdige Anzeigen stellen können, erscheint bei einer rechtlichen Prüfung gewagt - zumal so gut wie alle Bußgeldstellen in der Bundesrepublik dies korrekterweise anders sehen.

Und damit wünschen wir den vielen Lesern unseres Blogs fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr.