Mittwoch, 27. Februar 2013

Beschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe


Da die Stadt Karlsruhe leider weiterhin untätig ist, haben wir heute folgenden Brief an die Leiterin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Frau Nicolette Kressl, geschickt.


Sehr geehrte Frau Kressl,

die Initiative Geh-weg-vom-Gehweg (Webpräsenz http://geh-weg-vom-gehweg.blogspot.de) versucht seit nun fast drei Jahren vor allem in dem Karlsruher Stadtteil Grötzingen und nachfolgend nun auch in den Bergdörfern Karlsruhe dem unnötigen und störendem Gehwegparken Einhalt zu gebieten. Leider unterstützt hier die derzeitige Verwaltung nicht sonderlich (gelinde gesagt !) und daher möchten wir uns mit unserem Anliegen nun direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Folgender Sachverhalt:

In unserer Heimatstadt Karlsruhe gab es bisher eine besondere Duldungsregel, in der das Gehwegparken in bestimmten Situationen (enge Straßen, ausreichend breite Gehweg, mindestens 1,20 Restbreite auf dem Gehweg)seitens der Stadt geduldet wurde. Die Tatsache, dass die Regel wohl zum 11.01.2013 (Aktualisierungszeit der entsprechenden Webseite http://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/oa/stvk/3-gehwegparken.de) gekippt wurde, haben selbst wir erst heute beim Schreiben dieses Briefs eher zufällig bemerkt. Die Regelung war bereits 2007 Grund einer Beschwerde eines anderen Karlsruher Mitbürgers (siehe http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/03/22/regierungsprasidium-duldet-karlsruhes-duldung/) und damals hat ihr Vorgänger die Regelung als rechtens akzeptiert.

Mit der Regelung selbst hatten wir eigentlich kein Problem, denn diese war durchaus pragmatisch. Insofern wundert es uns auch, dass sie nun abgeschafft wurde. Eventuell war die Diskrepanz zwischen den Prinzipien der Regel und den faktischen Kontrollen einfach zu evident und daher wurde die Regel lieber gekippt, um mehr Spielraum für individuelle Prinzipien bei der Verfolgung zu haben. Aber in diesem Punkt kann man nur mutmaßen – transparent ist es nämlich nicht. Wie schon damals nicht, wo ja der Brief von Herrn Müller auch schon mal eine Änderung der Regel ausgelöst hatte (damals neu der Zusatz: „Parken ohne Not“)

Doch unser eigentliches Problem war nicht die Regel, sondern die Laxheit der Kontrollen. In dem Antwortschreiben Ihrer Behörde damals heißt es nämlich noch, dass „... ein Einschreiten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes in jedem Einzelfall, der nicht den Duldungsbedingungen entspricht, zu erwarten ist.“. Aber genau das ist leider nicht der Fall – zumindest nicht in den Außenbezirken von Karlsruhe. Vielmehr wird auch in breiten Straßen mit schmalen Bürgersteigen dauerhaft, unnötig und ungestört auf den Gehwegen geparkt und wir konnten über die letzten 1-2 Jahre eindrucksvoll nachweisen, dass die Stadt Karlsruhe trotz mehrmaliger Aufforderung nicht dagegen vorging.

Auf unser Webpräsenz ist die Historie eigentlich recht gut dokumentiert und vor allem auch die Untätigkeit der Stadt Karlsruhe. Alle Briefe an das Ordnungsamt, die Polizei, ja selbst an den Oberbürgermeister Fenrich persönlich haben immer nur freundliches Nicken/Verständnis, aber keine Veränderung hervorgerufen.

Und damit sind wir nun an dem Punkt, wo wir gerne eine klare Anweisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wollen, dass die Stadt Karlsruhe auch in allen Außenbezirken regelmäßig und wirkungsvoll kontrollieren muss und diese Kontrollen in einer Art und Weise zu dokumentieren sind (z.B. Internet wie bei den Geschwindigkeitskontrollen), die erkennen lassen, dass die Kontrollen auch entsprechend durchgeführt wurden.

Der Lackmustest wäre für uns das Wohngebiet „Guggelensberg“, wo wir eine deutliche Besserung bis Ende April 2013 erwarten würden. 
Hinweis (am 04.04.2013 hinzugefügt):

In dem Brief ist leider ein blöder Fauxpas passiert. Es ging uns weniger um das kleine Wohngebiet "Guggelensberg", sondern um das große Wohngebiet "Geigersberg". Denn dort ist es deutlich noch deutlich krasser.