Tolerierung

Wie unter StVo §12 erläutert, ist laut Gesetz Gehweg-Parken generell nicht erlaubt. Dieses Gesetz ist so jedoch weltfremd, wenn die Städte/Gemeinden im Gegenzug nicht ausreichend an den Stellen, wo wirkliche Parknot herrscht, entsprechende Ausnahmen ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung/Markierungen  erlauben (z.B. in einer engen Innenstadtstraße mit einem sehr breiten Bürgersteig einfach 50 cm des Bürgersteigs zum Beparken freigeben, etc.). Denn ohne solche Freigaben wäre es dann in gewissen Gebieten fast unmöglich, in angemessenem Abstand einen legalen Parkplatz zu bekommen.

Es ist nun müßig darüber zu diskutieren, warum eine solche Ausschilderung bzw. Kennzeichnung nur selten geschieht - wahrscheinlich fehlt es einfach am Geld und Willen. Ohne eine Beschilderung entsteht dann jedoch folgende Situation:
  • Ein Verbot wird an Stellen, wo das Parken sonst gar nicht möglich wäre, durchaus sinnvollerweise unterlaufen
  • Es wird dann an solchen Stellen meist nicht verfolgt - was ja auch wenig sinnvoll wäre
  • Dadurch entsteht bei den Autofahrern der Eindruck, Parken auf den Gehwegen sei die Regel und quasi erlaubt
  • Die Autofahrer parken dann auch an Stellen auf dem Gehweg, wo dies keineswegs erforderlich ist und daher auch nicht tolerierbar ist
  • Es wird dann häufig auch an solchen Stellen nicht verfolgt
  • Die Gehweg-Parkerei wird zum Standard, d.h. die Autofahrer parken quasi immer und überall auf den Gehwegen
Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Und daher ist die Initiative "Geh-weg-vom-Gehweg!" seit Anfang 2017 überzeugt (siehe Blogeintrag), dass es bei den laxen Kontrollen und den sehr unverschämten Autofahrern nicht anders gehen wird, als einfach den im Gesetz geforderten Weg einzuhalten. 

Sprich: die Städte und Gemeinden sollen einfach das Gehwegparken an den Stellen legalisieren, wo dies sinnvoll ist (kostet einen Eimer Farbe!) und es an den anderen Stellen konsequent unterbinden/verfolgen. Dann und nur dann gibt es keine Diskussionen und dann und nur dann hat auch in kleineren Gemeinden, wo jeder jeden kennt, ein Kontrolleur eine Chance, fair zu kontrollieren. In unseren Augen ist das der einzig funktionierende Weg und er wird ja auch in vielen Bundesländern und/oder Landesteilen (= Regierungspräsidien!) erfolgreich beschritten. Leider noch nicht überall!

In der Zeit bis in einer Stadt/Gemeinde das neue Verfahren Einzug gehalten hat, wird man weiterhin irgendwie unterschieden müssen zwischen tolerierbaren und nicht tolerierbaren Gehwegparken. Damit so etwas funktioniert braucht es aber ein ausreichendes Verständnis der Autofahrer, was tolerierbar ist. Die Initiative "Geh-weg-vom-Gehweg!" hat hier generell in etwa folgendes Verständnis:
  • Das Parken auf Gehwegen mit weniger als 1,50 m Restbreite wird nur in ganz, ganz wenigen Ausnahmen toleriert (gemäß individueller Einschätzung); das Parken mit weniger als 120 cm Restbreite wird nie toleriert; gleiches gilt für Parken auf Radwegen; zur besseren Einschätzung: eine Gehwegplatte ist 30x30 cm, ein Knochenstein 10x20 cm
  • Das Parken auf Gehwegen mit mehr als 1,80 m Restbreite ist zwar nicht immer notwendig, wird aber dennoch in der Regel toleriert
  • Das Parken auf Gehwegen mit 1,50 m bis 1,80 m Restbreite wird nur dort toleriert, wo echte Parknot besteht
  • Echte Parknot besteht in engen Straßen, in denen bereits einseitiges Parken oder - wegen sehr vieler parkenden Fahrzeuge notwendiges - beiderseitiges Parken zu einer Verengung der Straße auf unter 3 m Restbreite führt; die Notwendigkeit zum beiderseitigen Parken ist jedoch nicht gegeben, wenn es durch verdichtetes einseitiges Parken vermieden werden kann
  • Zudem besteht echte Parknot in der Regel auch dann nicht, wenn ca. 100-200 Meter weiter in der gleichen Straße oder einer Nebenstraße ausreichend legaler Parkraum zur Verfügung steht
Zudem sollte man beim Parken immer genau abwägen zwischen den Platzverhältnissen auf der Straße und dem Gehweg. Je mehr Platz auf der Straße ist, desto weniger Platz sollte man auf dem Gehweg nutzen: also nicht immer nur an die absolute Mindestrestbreite von 1,20 Meter auf dem Gehweg denken, sondern vor allem die 3,05 Meter Mindestrestbreite der Straße im Auge behalten. Solange auf der Straße noch Platz ist, muss man den Gehweg nicht enger machen als er sowieso ist. Das mag für einen eingefleischten Autofahrer schwer zu verstehen sein, aber so will es aus gutem Grund das Gesetz!

Bei einer normalen Vorortstraße mit meist ca. 5,5 Metern Breite ist es im Gegensatz zu breiteren Hauptstraßen (meist >= 6,5 Meter) daher auch ausgesprochen unnötig, einseitig die üblichen 10-50 cm auf dem Gehweg zu parken. Da das Auto dann ca. 1,5 Meter  auf der Straße steht, können sich zwei Autos sowieso nicht mehr begegnen und dann kann man auch gleich die gesamten 2 Meter (= Breite Auto) auf der Straße stehen. Auf gut deutsch: es gibt bei einer normal vorherrschenden Straßenbreite von ca 5,50 Meter so gut wie keine Notwendigkeit auf dem Gehweg zu parken (Ausnahme nur bei notwendiger beidseitiger Beparkung, denn nur dann wird es wirklich eng!)

Diese Einschätzung von uns deckt sich übrigens meist auch mit den Markierungen zum erlaubten Gehwegparken, wenn dies eine Stadt/Gemeinde bereits nutzt. Wäre ja auch lustig, wenn nicht.